Unternehmensberater im IBWF

In Deutschland ist die Berufsbezeichnung des Unternehmensberaters nicht geschützt. Eine gesetzlich geregelte Eignungsprüfung gibt es nicht. Das IBWF Institut hat daher seit seiner Gründung (1978) eigene Qualitäts- und Beratungsrichtlinien sowie ein besonderes Aufnahmeverfahren entwickelt.

Nur Unternehmensberater, die sich diesem Qualitätssicherungsverfahren unterzogen haben, werden im Verzeichnis "IBWF-Beraternetzwerk für den Mittelstand" benannt.

Den für Sie geeigneten Berater nennt Ihnen auf Anfrage gerne unsere Geschäftsstelle!

Die Voraussetzungen zur Aufnahme von Unternehmensberatern in das IBWF- Beraternetzwerk sind:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Studium oder vergleichbare fachliche Ausbildung und Berufserfahrung
  • Mindestens fünf Jahre Tätigkeit als Unternehmensberater, davon drei Jahre als selbstständiger Berater
  • Nachweis der fachlichen Qualifikation und Erfahrung in der Beratung mittelständischer Unternehmen durch Arbeitsproben und Teilnahme an einem Audit vor einer Aufnahmekommission des IBWF

Die Beratungsleistungen im Überblick

Zum Kontaktbereich

© 27.06.05 | IBWF Institut e.V. · Theaterstr. 22 · 53111 Bonn · Tel. 02 28 / 6 04 77 - 0 · E-Mail: ibwf@ibwf.org · http://www.ibwf.org