Unternehmensberater im IBWF
In Deutschland ist die Berufsbezeichnung des Unternehmensberaters nicht geschützt. Eine gesetzlich geregelte Eignungsprüfung gibt es nicht. Das IBWF Institut hat daher seit seiner Gründung (1978) eigene Qualitäts- und Beratungsrichtlinien sowie ein besonderes Aufnahmeverfahren entwickelt.
Nur Unternehmensberater, die sich diesem Qualitätssicherungsverfahren unterzogen haben, werden im Verzeichnis "IBWF-Beraternetzwerk für den Mittelstand" benannt.
Den für Sie geeigneten Berater nennt Ihnen auf Anfrage gerne unsere Geschäftsstelle!
Die Voraussetzungen zur Aufnahme von Unternehmensberatern in das IBWF- Beraternetzwerk sind:
- Mindestalter 30 Jahre
- Studium oder vergleichbare fachliche Ausbildung und Berufserfahrung
- Mindestens fünf Jahre Tätigkeit als Unternehmensberater, davon drei Jahre als selbstständiger Berater
- Nachweis der fachlichen Qualifikation und Erfahrung in der Beratung mittelständischer Unternehmen durch Arbeitsproben und Teilnahme an einem Audit vor einer Aufnahmekommission des IBWF
