Steuerberater im IBWF

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind aufgrund der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zur Berufsausübung und der entsprechenden Überwachung durch ihre Kammerorganisationen von einer besonderen Qualitätsprüfung durch das IBWF ausgenommen.

Von seinen Mitgliedern in den steuerberatenden Berufen erwartet das IBWF Institut unternehmerisches Denken und Handeln sowie einen betriebswirtschaftlichen Bezug, der über die reine steuerliche Beratung hinausgeht.

Den für Sie geeigneten Berater nennt Ihnen auf Anfrage gerne unsere Geschäftsstelle!

Die Voraussetzungen zur Aufnahme von Steuerberatern in das IBWF- Beraternetzwerk sind:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens dreijährige Berufszugehörigkeit nach Erlangung der Zulassung
  • Erfahrung in der Beratung mittelständischer Unternehmen
  • Tätigkeitsschwerpunkte in mittelstandsrelevanten Sachgebieten

Die Beratungsleistungen im Überblick

Zum Kontaktbereich

 

 

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