Rechtsanwälte im IBWF
Für Rechtsanwälte und Notare erübrigt sich aufgrund ihrer staatlich festgelegten und überwachten Zulassungsrichtlinien eine weitere allgemeine Qualifizierung für die Begründung ihrer Mitgliedschaft im IBWF.
Unter Angabe ihrer individuellen Tätigkeitsschwerpunkte werden Rechtsanwälte und Notare in das Mitgliederverzeichnis "IBWF-Beraternetzwerk für den Mittelstand" aufgenommen. Dort werden die Spezialgebiete und Fachanwaltschaften vollständig aufgeführt.
Dieselben Aufnahmebedingungen gelten auch für Patentanwälte.
Den für Sie geeigneten Berater nennt Ihnen auf Anfrage gerne unsere Geschäftsstelle!
Die Voraussetzungen zur Aufnahme von Rechtsanwälten in das IBWF- Beraternetzwerk sind:
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens dreijährige Berufszugehörigkeit nach Erlangung der Zulassung
- Erfahrung in der Beratung mittelständischer Unternehmen
- Tätigkeitsschwerpunkte in mittelstandsrelevanten Sachgebieten
Die Beratungsleistungen im Überblick
